
AGBs
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen und Dienstleistungen von Sara Wolfsberger / Sara Sings Live im Bereich der musikalischen Begleitung von Hochzeiten, Taufen, Trauerfeiern und sonstigen Veranstaltungen.
Der konkrete Leistungsumfang, Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, das vereinbarte Honorar sowie etwaige Zusatzleistungen werden individuell im jeweiligen Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag vereinbart.
Individuelle Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Buchung und Vertragsabschluss
Eine Buchung wird mit Unterzeichnung der jeweiligen Engagementvereinbarung bzw. des Dienstleistungsvertrages durch die Auftraggeber*innen verbindlich.
Angebote bzw. Vereinbarungen sind grundsätzlich innerhalb der darin angegebenen Frist zu bestätigen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt diese Frist 14 Tage. Dein bisheriger Vertrag sieht ebenfalls eine Rücksendung innerhalb von 14 Tagen vor.
3. Leistungen
Sara Wolfsberger verpflichtet sich, die individuell vereinbarte musikalische Leistung entsprechend dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zu erbringen.
Art und Umfang der musikalischen Begleitung – beispielsweise Trauung, Taufe, Trauerfeier, Agape oder weitere musikalische Programmpunkte – werden individuell vereinbart.
Auf Wunsch können, soweit musikalisch und stimmlich möglich, auch Lieder einstudiert werden, die sich nicht im bestehenden Repertoire von Sara Sings Live befinden.
Die Auftraggeber*innen verpflichten sich, alle für die Durchführung der vereinbarten Leistung notwendigen Informationen – insbesondere Ablauf, Liedwünsche, Beginn und Veranstaltungsort – rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4. Technische und organisatorische Voraussetzungen
Die Auftraggeber*innen stellen sicher, dass Sara Wolfsberger rechtzeitig Zugang zum vereinbarten Auftrittsort erhält und die für Aufbau, Soundcheck, Auftritt und Abbau notwendigen organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind.
Bei Veranstaltungen im Freien ist ein geeigneter Schutz für die Künstlerin und das technische Equipment vor Regen, Nässe, Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und extremer Hitze sicherzustellen.
Die konkreten Anforderungen an Aufbauzeiten, Technik und Ablauf können im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegt werden.
5. Honorar und Zahlung
Das Honorar sowie etwaige Zusatzkosten werden individuell vereinbart und im Angebot bzw. Dienstleistungsvertrag festgehalten.
Die Zahlungsmodalitäten und Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag bzw. der ausgestellten Rechnung.
Zusätzliche Kosten, die unmittelbar durch die Veranstaltung entstehen – beispielsweise vereinbarte Fahrt- oder Parkkosten – können entsprechend der individuellen Vereinbarung zusätzlich verrechnet werden. In deinen derzeitigen Verträgen werden insbesondere notwendige Parkgebühren von den Veranstaltenden getragen.
6. Absage durch die Auftraggeber*innen
Wird eine verbindlich gebuchte Veranstaltung von den Auftraggeber*innen abgesagt, ohne dass ein Verschulden von Sara Wolfsberger vorliegt, wird eine bereits geleistete Anzahlung von € 200 als Stornogebühr einbehalten.
Erfolgt die Absage weniger als 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, ist die vereinbarte Gage zur Gänze fällig. Nicht anfallende bzw. ersparte Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, werden nicht verrechnet.
7. Verschiebung einer Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben und kann Sara Wolfsberger den Ersatztermin wahrnehmen, entstehen durch die Terminverschiebung grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.
Ist Sara Wolfsberger am neuen Termin bereits anderweitig gebucht und kann die musikalische Begleitung deshalb nicht übernehmen, wird die Verschiebung entsprechend den für eine Absage geltenden Vereinbarungen behandelt.
8. Krankheit oder Verhinderung
Sollte Sara Wolfsberger aufgrund von Krankheit oder einer anderen schwerwiegenden Verhinderung nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, werden die Auftraggeber*innen so früh wie möglich darüber informiert.
In diesem Fall wird nach Möglichkeit eine geeignete Ersatzmusikerin bzw. ein geeigneter Ersatzmusiker organisiert. Alternativ kann der Vertrag aufgelöst und eine bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet werden.
9. Haftung und technisches Equipment
Für Schäden am technischen Equipment von Sara Wolfsberger, die durch die Auftraggeberinnen, deren Gäste, Mitarbeitende oder von ihnen beauftragte Personen verursacht werden, haften die Auftraggeberinnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die bei Outdoor-Veranstaltungen durch unzureichenden Schutz des Equipments vor Witterungseinflüssen entstehen. Deine derzeitigen Vertragsbedingungen sehen ebenfalls vor, dass durch Gäste, Mitarbeitende oder Veranstaltende verursachte Schäden am Equipment ersetzt werden.
10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Foto-, Video- und Tonaufnahmen des Auftritts können nach Absprache für Referenz- und Werbezwecke von Sara Sings Live verwendet werden.
Sollten die Auftraggeber*innen keine Veröffentlichung von während der Veranstaltung entstandenem Bild- oder Videomaterial wünschen, kann dies Sara Wolfsberger jederzeit mitgeteilt werden.
11. Änderungen der Vereinbarung
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen erfolgen im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Auftraggeber*innen und Sara Wolfsberger.
Individuelle Änderungen können schriftlich im Dienstleistungsvertrag oder einer ergänzenden Vereinbarung festgehalten werden.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.